Voraussetzungen (IT)

Es handelt sich bei unserem Bildverarbeitungsstudio RELISTE EasySightPro®, insbesondere laufend auf unseren RELISTE VisionControllern, um ein hardwarenahes und performantes Vision System und keinen normalen Windows PC bzw. “Office Programm”. Als hardwarenahe Software benötigt EasySightPro gewisse Rechte in Windows um ordnungsgemäß zu funktionieren.

Diese Grundüberlegung muss bei allfälliger Beschneidung der standardmäßigen Windows Rechte lt. Auslieferungszustand berücksichtigt werden. Ebenso wie ein allfälliges hinzufügen zu Domänen, installieren von Virenscannern, Firewalls und anderen Dritt-Software Tools welche nicht von uns mit ausgeliefert wurden.

Unsere VisionController laufen derzeit, Stand, 6.7.2023, mit Windows 11 IoT LTSC 2024, zusätzlich ist noch unser RELISTE EasyWriteFilter Tool aktiv welches den Controller bis auf die notwendigen, parametrierten Ausnahmen für unser Softwarepaket für andere Drittsoftware sperrt. Dies sichert das System gegen gewollte bzw. ungewollte Änderungen (z.B. durch Viren ab). Das Schreibfilter Tool kann für Änderungen im System temporär deaktiviert werden, es wird jedoch dringend empfohlen dieses aktiviert zu lassen. Eine Anleitung zu unserem Schreibfilter Tool finden Sie hier: Windows 10 Schreibfilter.

Am einfachsten ist es dem User unter dem EasySightPro läuft administrative Rechte zu belassen. Standardmässig ist dies wie von uns ausgeliefert der User “vision”. Ein User mit lokalen Admin-Rechten sowie mit Auto-Logon bei Windows start versehen, damit EasySightPro automatisch starten kann.

EasySightPro benötigt jedoch nicht zwingend Admin-Rechte, sondern erfahrungsgemäß ist folgendes ausreichend:

  • Vollwertiger, normaler, Windows User (nicht in den Default Rechten über Policy beschnitten)

  • Schreib/Lesezugriff

  • Falls Virenscanner und/oder Firewalls installiert sind: Ausnahmen und keine Überprüfung von RELISTE EasySightPro und Cognex VisionPro

  • Firewall darf die Kamera-Netzwerk-Schnittstellen nicht überprüfen (die Paketprüfung kann den Bildeinzug stören bzw. unmöglich machen)

Vielfach sind die Windows Standard Userrecht über Domänenrichtlinien entgegen anders lautender Aussagen (der IT Abteilung(en)) doch in Ihren Rechten beschnitten. Sollte die Software in so einem Fall nicht laufen muss von Ihnen unter Hinzuziehung der IT Abteilung letztlich empirisch ermittelt werden was an Rechten fehlt oder sonst zusätzich installiert sein könnte (Virenscanner / Firewalls). Einen guten Anhaltspunkt stellt die obige Aufzählungsliste dar.

Sofern es Probleme mit der ordungsgemäßen Lauffähigkeit unserer Software nach Umstellungen bzw. Veränderungen in Windows bzw. Drittsoftware gibt ist es Ihre Obliegenheit durch zurückrollen dieser Einstellungen einen lauffähigen Zustand wie im Auslieferungszustand wieder herzustellen.

Ordnungsgemäß konfiguriert ist es problemlos möglich unsere VisionController sowie EasySightPro in Domänen zu heben sowie mit Virenscannern und Firewalls auszustatten; viele unserer Systeme werden so problemlos betrieben.